Einsatzarten
Welche Einsatzarten gibt es?
Entstehungsbrand: Die kleinste Brandform. Das Feuer ist so klein, dass nur ein Kleinlöschgerät (Kübelspritze: Zehn-Liter-Eimer mit integrierter Handpumpe und kleinem Schlauch) zum Löschen eingesetzt werden muss. Zum Beispiel, wenn nur ein Adventskranz auf einem Tisch brennt.
Kleinbrand: Ein Strahlrohr wird für die Brandbekämpfung eingesetzt. Zum Beispiel bei Pkw- oder Containerbränden.
Mittelbrand: Zwei Strahlrohre werden zum Löschen der Flammen benötigt.
Großbrand: Drei und mehr Strahlrohre müssen eingesetzt werden, um den Brand unter Kontrolle zu bringen.
Hilfeleistung: Die Kurzform von "Technische Hilfeleistung". Diese Einsätze machen den Großteil der heutigen Feuerwehreinsätze aus. Die ursprüngliche Aufgabe, Brände zu bekämpfen, ist längst in den Hintergrund gerückt. Zu den Hilfeleistungseinsätzen gehören alle Einsätze, bei denen es nicht um die Brandbekämpfung geht. Zum Beispiel: eingeklemmte Personen nach Unfällen befreien, Beseitigung von Sturm- oder Unwetterschäden, Ausleuchten von Einsatzstellen, Gefahrgutunfälle, usw.
Böswilliger Fehlalarm: Der Name sagt es schon - ein Mensch hat mutwillig ohne tatsächliche Notwendigkeit die Feuerwehr gerufen. Ob direkt per Telefon oder durch Betätigung eines Feuermelders: Im überwiegenden Teil der Fälle wird der oder die Täter/in allerdings ermittelt, auch wenn er vermeintlich anonym angerufen hat. Die moderne Technik macht dies möglich. Und dann wird es richtig teuer: Den Verursacher erwarten eine Geld- oder Haftstrafe (bis zu einem Jahr) für die missbräuchliche Nutzung von Notrufeinrichtungen und Rechnungen für die gesamten Kosten der Einsätze von Polizei und Feuerwehr.
Feuerwehrleute können übrigens über solche Scherze gar nicht lachen. Sie verüben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, das heißt ohne Bezahlung. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu eilen, ganz gleich ob sie von der Arbeit, von einer Familienfeier oder aus dem Kino rennen müssen ...
Und noch etwas stimmt nachdenklich:
Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind.
Fehlalarm: Die Alarmierung der Feuerwehr war berechtigt, sie musste jedoch nicht mehr eingreifen. Das kann zum Beispiel bei der Auslösung einer automatischen Brandmeldeanlage der Fall sein. Oder etwa, wenn ein Feuer bereits vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht wurde.
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