Sondersignal



Damit bei Einsätzen auf der Anfahrt zum Einsatzort keine wertvolle Zeit verloren geht, hat der Gesetzgeber der Feuerwehr bestimmte Sonderrechte (§ 38 StVO) im Straßenverkehr zugesprochen. So darf zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden und es dürfen gesperrte Straßen benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn nähert.

Viele Autofahrer verhalten sich jedoch falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und ein Signalhorn zu hören ist.

Was ist zu tun, wenn ich ein Sondersignal bemerke?

Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Polizei und Feuerwehr eine Broschüre herausgebracht, die zeigt, wie Sie sich im Verkehr verhalten müssen, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal auftaucht.

Broschüre "Blaulicht und Martinshorn - was tun?" hier kostenlos downloaden.




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